Für Unternehmen
Arbeiten an Ihren Flächen, ohne den Betrieb zu blockieren.
Büro-, Gewerbe- und Ladenflächen in Frankfurt und Rhein-Main. Umfang, Zeitfenster und Zugangsregeln werden vorab schriftlich abgestimmt. Arbeiten sind auch außerhalb der Betriebszeiten möglich, sofern Zugang und Ansprechperson geklärt sind.
Was für den Betrieb wichtig ist
Zeitfenster statt Zuruf
Arbeitszeiten werden vor Beginn festgelegt, inklusive Rand- und Wochenendzeiten nach Absprache.
Zugang geregelt
Schlüssel, Ausweis, Einweisung und Ansprechperson vor Ort werden schriftlich festgehalten.
Flächen bleiben nutzbar
Abschnittsweise Ausführung, Staubschutz und tägliche Grundordnung.
Nachvollziehbare Abrechnung
Positionen und Objektreferenz auf der Rechnung, passend zur internen Kostenstelle.
Ein Ansprechpartner
Rückfragen von Facility, Office Management oder Einkauf gehen an dieselbe Person.
Dokumentierte Übergabe
Fotoprotokoll und Abnahme, ablegbar in Ihrer Objektakte.
Typische Leistungen
Der Rahmen wird nach Begehung festgelegt. Genehmigungspflichtige oder außerhalb des Leistungsrahmens liegende Gewerke werden benannt und nicht zugesagt.
- Renovierung und Auffrischung von Büro- und Ladenflächen
- Malerarbeiten, Ausbesserung nach Möbel- oder Nutzungswechsel
- Bodenbeläge und Reparaturen in Verkehrsflächen
- Trockenbau, Teilungen und kleinere Umbauten
- Montage von Möbeln, Türen und Beschlägen
- Wiederkehrende Kleinreparaturen nach Abstimmung
Ablauf
- 1Anfrage mit Fläche, Nutzung und gewünschtem Zeitfenster
- 2Begehung und Klärung von Zugang, Lärm- und Staubauflagen
- 3Angebot mit Positionen, Zeitfenster und Ansprechpersonen
- 4Ausführung in abgestimmten Abschnitten mit Fotodokumentation
- 5Abnahme, danach Rechnung mit Objekt- und Kostenstellenreferenz
Häufige Fragen
- Sind Arbeiten außerhalb der Betriebszeiten möglich?
- Ja, sofern Zugang, Einweisung und eine erreichbare Ansprechperson vorab geklärt sind. Das wird im Angebot festgehalten.
- Gibt es Rahmenvereinbarungen?
- Wiederkehrende Leistungen können schriftlich mit festen Sätzen und Reaktionsfenstern vereinbart werden. Bestandteil ist immer eine benannte Ansprechperson auf beiden Seiten.
- Wie wird abgerechnet?
- Auf Basis des Angebots und der Abnahme, mit Objekt- und Referenzangaben. Nach der aktuell geltenden Regelung wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
Fläche, Nutzung und Zeitfenster nennen.
Sie erhalten eine sachliche Rückmeldung mit realistischem Terminfenster – ohne Verkaufsphrasen.